Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Alles schläft, einer wacht

Es ist halb drei Uhr in der Nacht, als ein Kurzschluss an einer Mehrfachsteckdose im Haus von Familie Müller zu einem Brand führt. Niemand bemerkt den entstehenden Brand im Wohnzimmer. Wirklich niemand? Zum Glück hat Familie Müller Rauchwarnmelder installiert. Der aufsteigende giftige Brandrauch wird in der Messkammer des Melders zuverlässig erkannt. Der ausgelöste schrille Warnton weckt die ganze Familie auf. Nun bleibt ihr lebenswichtige Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu rufen und ggf. einen Löschversuch vorzunehmen – natürlich ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.


Gesetzliche Pflicht

Der Landtag NRW hat bereits 2013 eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern beschlossen. Diese gilt für Neubauten ab dem 1.4.2013. Für Wohnungen im Bestand ab dem 1.1.2017.

Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren/Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, falls der Eigentümer diese Verpflichtung bis zum Datum des Tages vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2013) nicht bereits übernommen hat.


Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein?

Nach der aktuellen Gesetzeslage sind mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten:

--> Schlafräume (Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, z. B. Einzimmerapartments, sind Schlafräume!)

--> Kinderzimmer

--> Flure (Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden). Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen!


Welche Rauchwarnmelder empfehlen sich zum Kauf?

Billigangebote sind immer verlockend. Aber sind sie auch zuverlässig? Guter Rat der Profis: Gehen Sie auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf auf unabhängige Gütesiegel, zum Beispiel VdS, GS und Q. Beachten Sie bei Installation und Betrieb der Rauchwarnmelder die Angaben und Hinweise des Herstellers.

Zehn Jahre Sicherheit ohne Batteriewechsel

Die „Q“-Kennzeichnung steht für qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit folgenden zusätzlichen Leistungsmerkmalen:

- Geprüfte Langlebigkeit (von VdS Schadenverhütung oder KRIWAN-Testzentrum)und Reduktion von Falschalarmen

- Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen

- Fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren


Quelle: https://www.provinzial-online.de/rauchmelder

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